|
Der Alster Dojo e.V. wurde am 05. Februar 1971 innerhalb der seit 1968 bestehenden Sportschule Alster Dojo International gegründet und hatte zunächst neben Kyudo, Kendo, Iaido auch Judo, Karate und Ju-Jutsu im Programm. Nachdem 1984 das Dojo im Veilchenweg fertiggestellt war, trennten sich die Abteilungen und die drei klassischen Budodisziplinen bilden seitdem den Verein. Der Verein ist im Vereinsregister des Amtsgerichts Hamburg unter der Nr. 69 VR 7574 eingetragen, als gemeinnützig anerkannt, Mitglied im Hamburger Sportbund (HSB) sowie dem Hamburger Judo Verband (HJV) als Fachverband für Budosportarten zugehörig. Auf Bundesebene sind die Sparten entsprechend der Sportart über den HJV dem Deutschen Kendo Bund e.V. (DKenB) , dem Deutschen Kyudo Bund e.V. (DKyuB) und dem Deutschen Iaido Bund e.V. (DIaiB) angeschlossen.
Kontakte und Adressen
Angaben zur allgemeinen Informationspflicht gem. § 6 Teledienstgesetz:
Alster Dojo e.V.
gegründet am 05.02.1971,
eingetragen im Vereinsregister : 69 VR 7574 beim Amtsgericht Hamburg
Postanschrift der Geschäftsstelle:
Veilchenweg 34 - 22529 Hamburg
Kommunikation:
Tel/Fax: 040 - 560 085 95
Homepage: www.alster-dojo.de
Geschäftsführender Vorstand:
1. Vorsitzender
Christian Pautsch, Ulmenstr. 7 - 22299 Hamburg
Tel: 040 - 271 484 14 -
Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können.
2. Vorsitzender
Dr. Theo Schotten, Hinterm Bach 34 - 21444 Vierhöfen
Tel: 04172-1489 -
Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können.
Bankverbindung:
Hamburger Volksbank (BLZ: 201 900 03) Nr: 81 / 399 200
Spenden
Der Verein kann für Geld- und Sachspenden steuerlich abzugsfähige Spendenbescheinigungen ausstellen. Nähere Auskunft dazu erteilt der Vorstand.
Beiträge
Der Beitrag wird jährlich durch die Mitgliederversammlung festgesetzt und dient gemäß der Satzung und dem jeweiligen Haushaltsplan den Zwecken des Vereins, wie z.B. Bezahlung von Verbandsbeiträgen, Versicherungen, Übungsleitervergütung, Unterhalt des Dojo, Baukredittilgung usw. . Der Beitrag beträgt z. Zt. monatlich 30,- € für Erwachsene, 15,- € für Jugendliche und 5,- € für Ruhemitglieder.
Der Betrag kann per Lastschrift durch den Verein eingezogen werden. Dies ist die beste Lösung für die ehrenamtlich arbeitende Kassenwartin. Daueraufträge bzw. Bareinzahlungen können nicht akzeptiert werden. Der Beitrag kann jährlich, vierteljährlich oder monatlich gezahlt werden. Die verschiedenen Möglichkeiten, wie die Aufnahmegebühr und die Ablösesumme für die Arbeitsstunden gezahlt werden kann, sind auf dem Aufnahmeantrag ausgedruckt.
Die Kosten der Einführungsangebote richten sich nach Dauer und Umfang, entsprechen aber dem üblichen Monatsbeitrag.
|